Rechtsanwältin Dr. Katja Schumann
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    Scheidungsanwältin in Hamburg

    Das Scheidungsrecht beinhaltet nicht nur die Scheidung an sich, sondern vor allem die daraus bzw. damit einhergehenden weiteren Angelegenheiten wie Regelungen zum Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht, Unterhaltsansprüche und -verpflichtungen, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Vermögensauseinandersetzung. Als Fachanwältin für Familienrecht berate ich Sie gerne eingehend zu Ihren Rechten und Pflichten, stehe Ihnen in allen Belangen zur Seite und unterstütze Sie bei der Klärung der rechtlichen Fragen und Angelegenheiten.

    Das Scheidungsverfahren

    In Deutschland wird aktuell jede dritte Ehe geschieden. Im Jahr 2021 waren es ca. 142.800 Ehen.

    Das Trennungsjahr vor der Scheidung

    Ist das Trennungsjahr herum oder kurz davor, kann bereits der Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Es empfiehlt sich aber vorher schon einen Rechtsanwalt aufzusuchen, um klären zu können, ob Sie Anspruch auf Trennungsunterhalt haben bzw. damit rechnen müssen, auf Trennungsunterhalt in Anspruch genommen zu werden. Zudem sollten bereits  die finanzielle Situation und etwaige Rechte und Pflichten – auch hinsichtlich der gemeinschaftlichen Kinder und der Wohnsituation -, die mit einer Trennung einhergehen, besprochen werden, um Nachteile, die Ihnen als Schuldner oder Gläubiger entstehen könnten, vermeiden zu können.

    Vertretung durch einen Anwalt bei der Scheidung

    Im Scheidungsverfahren muss derjenige, der den Antrag stellt, vor Gericht anwaltlich vertreten werden; insoweit herrscht Anwaltszwang. Der zukünftige Ex-Ehepartner kann hingegen frei entscheiden, ob er sich anwaltlich vertreten lassen möchte. In der Regel empfiehlt es sich aber immer, sich anwaltlich vertreten zu lassen, da auch im Verfahren noch Vereinbarungen geschlossen werden können und auch für eigene Anträge, die ggf. noch zu stellen sind, Anwaltszwang besteht.

    Scheidungsfolgenvereinbarung

    Häufig ist es zu empfehlen, im Vorwege oder aber im laufenden Verfahren eine  Scheidungsfolgenvereinbarung abzuschließen. Damit können diverse streitige Punkte bereits im Vorwege einvernehmlich geregelt werden, so dass das Verfahren insgesamt schneller abgeschlossen werden kann und auch weniger Streitpunkte gerichtlich zu regeln sind.

    Dabei bin ich Ihnen als Fachanwältin für Familienrecht gerne behilflich, um für Sie die beste Lösung zu finden.

    Um die Ehezeit so unkompliziert wie möglich zu beenden, wird zunächst eine Einigung ohne die Einschaltung des Familiengerichts angestrebt. Dazu müssen allerdings beide Ehepartner bereit sein. Ein beauftragter Rechtsanwalt kann aber stets nur einen Ehepartner vertreten.

    Was ich als Anwältin für Scheidungsrecht für Sie tun kann

    Die Entscheidung, sich scheiden zu lassen, wird nicht zwischen Tür und Angel getroffen. Umso wichtiger ist ein Anwalt, der die Trennung so sauber und gerecht wie möglich mit Ihnen vollzieht. Dabei gibt es unterschiedliche Formen der Scheidung:

    Formen der Scheidung:

    Bei einer einvernehmlichen Scheidung möchten sich beide trennen, bzw. sind getrennt und möchten sich scheiden lassen. Wenn die Grundvoraussetzung erfüllt ist, dass die Eheleute 1 Jahr voneinander getrennt gelebt haben, benötigt nur ein Ehegatte einen Rechtsanwalt, der den Antrag stellt, sofern nur die Scheidung und der Versorgungsausgleich durchgeführt werden soll. Der andere Ehegatte kann dann dem gestellten Antrag zustimmen.
    Für Folgesachen (Unterhalt, Zugewinn etc.) sowie für eigene Anträge benötigen aber beide eine rechtliche Vertretung.
    Sofern im Vorwege eine Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen wird, wird auch die Ehescheidung zeitlich schneller vor Gericht erfolgen können. Auf Folge- und Verbundverfahren kann dann in der Regel verzichtet werden.

    Streitige Scheidung möchte sich nur ein Ehepartner trennen bzw. scheiden lassen. Hierbei und bei unterschiedlichen Anträgen benötigen beide Ehegatten eine rechtliche Vertretung. Streitig kann bereits die Klärung der Frage sein, ob das Trennungsjahr erfüllt ist, im übrigen ob Versöhnungsversuche erfolgt sind oder ähnliches. Auch werden bei streitigen Scheidungen häufig Folgesachen anhängig gemacht, also anlässlich des Scheidungsverfahrens Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt und Zugewinnausgleich geklärt. Parallel dazu können Trennungsunterhaltsansprüche gerichtlich geltend gemacht werden.

    Zu klärende Fragen bei einer Scheidung

    Ist die Trennungszeit vorbei, ist die Scheidung in Hamburg bzw. natürlich auch deutschlandweit, sofern ein anderes Gericht zuständig sein sollte, im Grunde nur eine reine Formsache, sofern sich beide Seiten für die Folgesachen geeinigt haben. Allerdings entstehen oftmals Unklarheiten, die für Sie und Ihren zukünftigen Ex-Ehepartner von Bedeutung sind:

    • Kindesunterhalt: Wie viel muss für die Kinder gezahlt werden?
    • In welcher Form greift die Düsseldorfer Tabelle?
    • Welche Rechte und Pflichten habe ich als Ex-Partner?
    • Zugewinnausgleich: Was passiert mit meinem Vermögen?
    • Versorgungsausgleich: Wie werden die Rentenansprüche bewertet und ggf. aufgeteilt?

    Das alles sind Fragen, die geklärt werden müssen.

    Während der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich der Renten, durch das Scheidungsgericht überprüft und durchgeführt wird, müssen alle anderen Belange durch den Scheidungsanwalt geklärt werden, also bei Bedarf entsprechende Anträge gestellt werden, sollte eine außergerichtliche Einigung dazu nicht möglich sein.

    Selbstverständlich prüfen wir auch Ihren Ehevertrag, sofern ein solcher im Vorwege geschlossen wurde. Nur, wenn keine Einigung mit Hilfe der Rechtsanwälte in den weiteren Angelegenheiten erzielt werden kann, müssen diese ggf. vom Familiengericht entschieden werden.
    Die Ehescheidung an sich kann allerdings nur durch das Familiengericht erfolgen.

    Die wichtigsten Punkte im Scheidungsverfahren

    Seit dem 1. September 2015 gibt es in Deutschland eine neue Rechtsprechung zur Scheidung, welche Zugewinngemeinschaft und den Versorgungsausgleich (Anrechte der Teilung von Altersversorgungen oder verminderter Erwerbsfähigkeit, welche in der Ehe erworben wurden) neu regelt. Nach altem Recht konnte Letzteres nicht gerecht genug geregelt werden. Das Rentnerprivileg wurde bereits am 01.09.2009 abgeschafft.

    Die wohl wichtigsten Punkte sind im Zuge eines Scheidungsverfahrens neben dem Sorgerecht und Unterhalt für eventuelle Kinder folgende:

    Ehegattenunterhalt

    Auch eine Verpflichtung zur Zahlung von Ehegattenunterhalt kann auf einen zukommen bzw. es kann ein entsprechender Anspruch gegen den Ehepartner bestehen. Hierbei muss festgestellt werden, ob und in welcher Höhe Sie oder Ihr Ex-Partner Trennungs- oder nachehelichen Ehegattenunterhalt erhalten können oder zu zahlen haben.

    Zugewinnausgleich

    Der Zugewinnausgleich beschäftigt sich mit dem Vermögenszuwachs der Ehegatten während der Ehezeit, also vom Tage der Hochzeit an bis zur Zustellung des Scheidungsantrages an den Ehepartner. Dieser Bereich ist sehr komplex, weswegen Sie an dieser Stelle auf jeden Fall einen Anwalt an Ihrer Seite benötigen, der mit Ihnen alle Eventualitäten durchgeht. Zu klären ist zunächst, in welchem Güterstand Sie leben.

    Nationalität bei der Scheidung

    Besitzen Sie und Ihr Partner unterschiedliche Nationalitäten, so muss zunächst geklärt werden, ob Sie sich vor einem deutschen Gericht scheiden lassen können und ob dies nach dem hier herrschenden Gesetz passieren kann. Auch in so einem Fall sind Sie bei uns herzlich willkommen und wir stehen Ihnen mit allen Rechtstipps zur Seite.

    Kosten der Scheidung

    Unter Berücksichtigung der verschiedenen Faktoren für die Scheidung ist es im Vorfeld nicht möglich, die Kosten für ein Scheidungsverfahren und evtl. Folgeverfahren zu benennen, ohne Ihren persönlichen Fall zu kennen. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns, damit wir in aller Ruhe über Ihren ganz persönlichen Fall und die Scheidungskosten sprechen sowie eine Lösung finden können.

    So können Sie mich als Scheidungsanwältin in Hamburg beauftragen

    Melden Sie sich gerne in meiner Kanzlei in Hamburg unter der Telefonnummer 040 605339440, senden Sie uns eine E-Mail an info@dr-katja-schumann.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular – wir rufen Sie dann gerne zurück.


    Dr. Katja Schumann | Kaiser-Wilhelm-Straße 115 | 20355 | Hamburg | Tel. 040 605339440