Rechtsanwältin Dr. Katja Schumann
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    Anwältin für Sorgerecht in Hamburg

    Ich löse Ihre familienrechtlichen Probleme und Streitigkeiten

    Eine Sorgerechtsstreitigkeit ist eine sehr emotionale Sache, denn es geht um das Liebste, was man hat, die eigenen Kinder.
    Das Sorgerecht ist ein Teil des Familienrechts, auf das ich mich als Fachanwältin für Familienrecht spezialisiert habe. Es ist gesetzlich im Elternrecht nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verankert und hinsichtlich der Kinder neben dem Unterhalt ein sehr wichtiger Punkt im Familienrecht, weil darüber entschieden wird, ob Sie für Ihr Kind / Ihre Kinder miteinander oder ggf. allein die Sorge tragen.

    Wann besteht gemeinsames Sorgerecht?

    Das gemeinsame Sorgerecht besteht, wenn:

    • Sie bei der Geburt miteinander verheiratet sind
    • Sie nach der Geburt heiraten
    • Sie eine Sorgeerklärung abgegeben (auch bei Lebenspartnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft)
    • das Familiengericht diese Entscheidung dazu fällt

    Bis 2013 stand unverheirateten Müttern grundsätzlich das alleinige Sorgerecht zu.

    Als am 19. Mai 2013 die neue Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Kraft trat und beschlossen wurde, dass Väter nicht nur ein Umgangsrecht, sondern auch einen Anspruch auf das gemeinsame Sorgerecht besitzen, sind die Rechte der Väter angestiegen.

    Vorher erhielten Väter nur dann das gemeinsame Sorgerecht, wenn die Mutter eine öffentlich bekundete Sorgeerklärung abgab. Sofern keine Kindeswohlgefährdung vorlag, war es für die Väter äußerst schwierig das gemeinsame Sorgerecht für ein gemeinsames Kind zu erhalten.

    Welche Bereiche umfasst das Sorgerecht?

    Generell setzt sich das Sorgerecht aus verschiedenen Bereichen zusammen:

    • Aufenthaltsbestimmungsrecht

      Hierbei wird der Wohnort des Kindes bestimmt. Es kann auch nur einem Elternteil obliegen bzw. auf diesen übertragen werden
    • Personenfürsorge

      Die persönlichen Belange des Kindes stehen im Vordergrund: insbesondere die Gesundheitsvorsorge. Auch ist beim gemeinsamen Sorgerecht gemeinsam darüber zu entscheiden, welche Schule besucht wird und ob beispielsweise ein Auslandsaufenthalt erfolgen soll.
      Für die Erziehung, Ernährung, Bekleidung usw. ist derjenige verantwortlich, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
    • Gesetzliche Vertretung

      Minderjährige Kinder sind noch nicht bzw. nur beschränkt geschäftsfähig, weswegen bis zur Volljährigkeit ein gesetzlicher Vertreter benötigt wird. Beim gemeinsamen Sorgerecht sind sowohl Mutter, als auch Vater ein gesetzlicher Vertreter, die dann gemeinsam zu entscheiden haben, sofern keine interne Vollmacht / Beauftragung erfolgt ist.
    • Vermögenssorge
      Aufgrund der Vermögensfürsorge entsteht die Berechtigung das Vermögen des Kindes in dessen Sinne anzulegen bzw. darüber zu verfügen.

    Diese Teilbereiche sind einzeln zu klären, beim gemeinsamen Sorgerecht ist von beiden Elternteilen gemeinsam darüber zu entscheiden.

    Sorgerecht nach Trennung und Scheidung

    Auch wenn Sie sich trennen oder scheiden lassen, liegt das Sorgerecht bei beiden Elternteilen. Aus verschiedenen Gründen kann ein Elternteil die alleinige Sorge  für sich beanspruchen wollen. Leider ist dies meist ein großer Streitpunkt, bei dem alle Beteiligten in Mitleidenschaft gezogen werden. Inwiefern die Entscheidung dafür oder dagegen ausfällt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. So wird aufgrund der Eltern-Bindung und deren Aufrechterhaltung, dem sozialen Umfeld und einigen anderen Punkten vom Familiengericht entschieden. Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen und alle Seiten betrachten. Grundsätzlich ist die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf einen Elternteil nur möglich, wenn das Kindeswohl gefährdet ist oder die Eltern in verschiedenen Ländern leben und eine kurzfristige Absprache nicht möglich scheint.

    Umgangsrecht – Ansprüche durchsetzen

    Es ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht, dass Eltern mit ihrem Kind Umgang haben, wenn die Eltern voneinander getrennt sind.

    Wenn Ihnen dies verwehrt wird oder Sie es aus persönlichen Gründen verwehren wollen, kann ich Ihnen als Rechtsanwältin in Hamburg dabei behilflich sein, Ihre  Ansprüche durchzusetzen. Entscheidend ist dabei  immer das Wohl des Kindes. Es hängt stets vom Einzelfall ab, wie zu verfahren sein wird, zum Beispiel weil ein Elternteil weit weg gezogen ist oder im Ausland lebt. Hierbei ist auch die Frage nach den Rückerstattungskosten für die Reise, Verpflegung, Spielzeug und weiterem zu klären.

    Ihnen soll das elterliche Sorgerecht entzogen werden?

    In besonderen Ausnahmefällen kann das Familiengericht entscheiden, einem Elternteil die elterliche Sorge zu entziehen. Dies ist ein sehr schwerer Eingriff in das psychische Wohl, soll aber der körperlichen und geistigen Gesundheit des Kindes dienen. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, wenden Sie sich an mich, wir werden prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, um die gemeinsame oder ggf. alleinige Sorge für Ihr Kind zu erhalten bzw. wiederzuerlangen.

    Sorgerecht beantragen – persönliche Beratung in meiner Kanzlei in Hamburg

    Wie bei jedem anderen Rechtsstreit kommt es auf den individuellen Fall an, welcher mit einem Rechtsanwalt geklärt werden sollte. Befinden Sie sich in einer unklaren Sorgerechtsangelegenheit, weil Sie sich von Ihrem Partner getrennt haben und Sie aus diversen Gründen die alleinige Sorge beantragen möchten, stehe ich Ihnen in Hamburg als Fachanwältin für Familienrecht zur Seite und setzte mich mit dem Anwalt Ihres Ex-Partner in Verbindung.

    Außerdem können Sie sich an mich wenden, wenn:

    • Sie eine Beratung wünschen, die sich um rechtliche Fragen zu minderjährigen Kindern dreht
    • Elternvereinbarungen zum Recht auf Sorge und Umgang entworfen und geprüft werden sollen
    • Familiengerichtliche Verfahren zur Debatte stehen
      Sie eine letztwillige Sorgerechtsverfügung (Vormund) in Form von einem Testament, Ehegattentestament oder Erbvertrag anfertigen möchten

    Es bedarf eines persönlichen Beratungsgesprächs, um Ihren Fall einschätzen zu können und um eine umfassende Strategie zu entwickeln, die für alle Seiten zufriedenstellend und friedlich ist. Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen.

    Wie können Sie mich als Rechtsanwältin für Sorgerecht in Hamburg beauftragen?

    Wie in jedem anderen Rechtsstreit kommt es auch hier auf Ihren individuellen Fall an. Um alle Eventualitäten einfließen lassen zu können, bitten wir Sie, einen Termin in meiner Fachanwaltskanzlei zu vereinbaren. Rufen Sie dazu die Tel. 040 605339440 an oder schreiben Sie mir eine E-Mail. Um Ihnen eine exakte Auskunft zu Ihrer Situation geben zu können, ist eine Besprechung und Einsicht in diverse Unterlagen notwendig.

     


    Dr. Katja Schumann | Kaiser-Wilhelm-Straße 115 | 20355 | Hamburg | Tel. 040 605339440