Rechtsanwältin Dr. Katja Schumann
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    Anwaltliche Unterstützung für die Erstellung von Vorsorgevollmacht  & Betreuungsverfügung

    Immer mehr Personen gelangen im Alter durch einen Unfall oder durch Krankheit in Situationen, in denen sie ihre persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.

    Aber auch das Thema „würdevolles Altern“ gerät mehr und mehr in den Fokus, weswegen eine Vorsorge immer wichtiger wird und ernsthaft angegangen werden sollte – mitunter schon in jungen Jahren, denn Unfälle oder Erkrankungen sind keine Frage des Alters. Um für einen solchen Fall vorzusorgen, kann vorbeugend eine Vorsorgevollmacht, ggf. auch eine umfassende Generalvollmacht erstellt werden. D. h., dass Sie bestimmen, wer im Fall der Fälle Ihre Belange für Sie regeln soll und natürlich auch welche Belange.

    Gute Gründe für eine Vorsorge- und Betreuungsvollmacht

    Sollten Sie selbst auf Dauer nicht mehr handlungsfähig sein und ggf. in Gänze geschäftsunfähig werden, sieht das Gesetz die Einrichtung einer Betreuung vor, das bedeutet, dass ein Betreuer für Sie eingesetzt wird, der die rechtliche Vertretung für Sie übernimmt. Dies kann auch eine für Sie fremde Person sein, sofern Sie nicht vorgesorgt haben und ein Gericht schnell handeln muss. In der Regel haben Sie ohne eigene Vorsorge getroffen zu haben also keinen Einfluss darauf, wer als Betreuer für Sie eingesetzt wird. Die einzige Möglichkeit, diese unangenehme Situation zu umgehen, ist das Aufsetzen einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, solange man gesundheitlich dazu in der Lage ist.

    Neu ist seit dem 1. Januar 2023, dass Ehepartner für die Dauer von 6 Monaten auch ohne eine erstellte Vorsorgevollmacht für Ihren Ehegatten Entscheidungen treffen können. Nach diesem Zeitraum läuft die Befugnis aber aus, so dass Ihnen im Fall der Fälle damit nicht auf Dauer geholfen ist. Denn weder Ehepartner noch Kinder sind automatisch berechtigt, notwendige Entscheidungen rechtsverbindlich für den anderen Ehegatten bzw. die Mutter oder den Vater zu treffen.

    Die rechtzeitige Entscheidung zur umfassenden Vorsorge beinhaltet somit ein hohes Maß an Selbstbestimmung und erleichtert auch den Angehörigen die Situation. Diese können sich bereits darauf einstellen und müssen sich nicht plötzlich mit fremden Dritten, die vom Gericht eingesetzt werden, auseinandersetzen. Sehr wichtig ist aber auch, dass Sie in den Vollmachten Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse angeben können, die dann zu berücksichtigen sind.

    Die Rolle von Angehörigen und Vertrauenspersonen in der Vorsorgevollmacht

    Mit den Verfügungen und Vollmachten erreichen Sie, dass ganz in Ihrem Sinne gehandelt wird. Den meisten Menschen sind dabei Angehörige und ihnen nahestehende Personen, ob aus dem Kreis der Familie oder der Freunde, wesentlich lieber. Nicht immer geht es dabei um die Vernunft, sondern um das Herz – deswegen kann jemand, dem Sie vertrauen, besser in Ihrem Sinne handeln. Einsetzen können Sie jede volljährige Person, die im besten Falle in Ihrer Nähe lebt und gut erreichbar ist, was aber keine Grundvoraussetzung ist.

    Die Aufgabenbereiche und ggf. auch Pflichten der Bevollmächtigten richten sich nach dem Umfang der Vollmacht. So kann sich diese auf medizinische, finanzielle oder umfassen auf alle Angelegenheiten beziehen. Als Betreuer hingegen wird man vom Gericht für bestimmte Bereiche eingesetzt, wenn man dazu bereit ist und der Vollmachtgeber Sie als Betreuer einsetzen lassen möchte.

    Eine Vorsorgevollmacht und auch die Betreuungsverfügung bedarf einer guten Vorarbeit. Nur so ist gewährleistet, dass Ihre Angehörigen bzw. Bevollmächtigten keine zusätzlichen, zeitraubenden bürokratischen Dinge erledigen müssen, die sie neben ihren neuen Aufgaben belasten könnten.

    Eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung, einhergehend mit einer Patientenverfügung und ggf. einer Generalvollmacht, die den Bevollmächtigten in die Lage versetzt, alles für Sie zu regeln, sollten ebenfalls vor Eintreten des Ernstfalls verfasst werden, damit sichergestellt ist, dass Sie genau die Behandlung, Betreuung und Vertretung erfahren, die Sie sich wünschen und die gewollt ist.

    Um hinreichend abgesichert zu sein, sollten die Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung unbedingt notariell beurkundet werden und im elektronischen Register der Bundesnotarkammer für Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen hinterlegt werden. Gerichte haben dort Einsicht zu nehmen im Falle der Fälle, so dass gewährleistet ist, dass die Dokumente berücksichtigt werden.
    Auch sollten Sie beispielsweise einen Hinweis im Portemonnaie mit sich führen, dass eine solche Vollmacht/Verfügung vorhanden ist.

    Die Dokumente können persönlich verwahrt oder anwaltlich hinterlegt werden und der Notar kann angewiesen werden, den Bevollmächtigten die Ausfertigungen der Urkunden auf Verlangen herauszugeben. In jedem Falle sollten die Bevollmächtigen die Möglichkeit haben, im Fall der Fälle schnell auf die Vollmachten/Verfügungen zuzugreifen.

    Bevor Sie jemanden bevollmächtigen, sollten Sie in jedem Falle Rücksprache mit der Person / den Personen halten, damit sichergestellt ist, dass diese in Ihrem Sinne tätig werden. Es können auch bereits mehrere Personen benannt werden, die unabhängig voneinander tätig werden können. Sie können aber auch angeben, wer in erster Linie für welche Belange eintreten soll und wer in zweiter Linie etc. Die Bevollmächtigen sollten sich daher einverstanden erklären, die Aufgaben, je nach Vollmacht mit mehr oder weniger einzubringendem Einsatz, wahrzunehmen. Eine Abstimmung ist daher im Vorwege unbedingt von Nöten, da andernfalls ein Tätigwerden evtl. unterlassen wird, eine Betreuung ausgeschlagen werden kann, ein Ersatzbetreuer ebenfalls ablehnt und letztlich der „fremde Dritte“ eingesetzt wird, was nicht gewünscht war.

    Effektive Gestaltung einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

    Für die rechtliche Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht und ggf. einer Generalvollmacht müssen bestimmte Anforderungen beachtet werden. Das Hinzuziehen von einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ist daher ratsam. Sämtliche Eventualitäten sind zwar selten zu erfassen, jedoch sollte der wesentliche Inhalt bekannt und natürlich rechtlich umsetzbar sein. Dann ist eine wirksame Vertretung in Ihren persönlichen und gesundheitlichen Belangen gewährleistet. Vordrucke aus dem Netz, wie es sie zuhauf gibt, sind zwar ein guter Ansatz, sichern Sie aber unter Umständen nicht vollumfänglich ab. Auch sind dort besondere Wünsche und zu treffende Regelungen in der Regel nicht enthalten.

    Auch über die genaue Einsetzung der Bevollmächtigten und der Betreuer sollte man sich im Klaren sein, um zu verhindern, dass die eingesetzten Personen die Vollmachten in unzulässiger Art gebrauchen bzw. nicht in Ihrem Sinne handeln. Der Missbrauch der Vollmacht für die Vorsorge und Vertretung war auch immer ein wichtiges Thema für alle Beteiligten, wenn ich referiert habe. Sie sollten also absolutes Vertrauen zu den Bevollmächtigten haben, je umfassender die Vollmacht erteilt wird. Zur Vermeidung von Missbrauch kann aber auch vor dem Eintritt des Falls der Fälle beispielsweise durch eine Hinterlegung/Verwahrung Sicherheit geschaffen werden.

    Persönliche Beratung der Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

    Je klarer und detaillierter Ihre Vollmachten und Verfügungen formuliert sind, desto weniger Streitigkeiten wird es im Fall der Fälle geben. Auch wird damit Ihren Bevollmächtigten das Ausmaß und die Möglichkeit des exakten Handelns massiv erleichtert. Im besten Fall wird es keine Unklarheiten geben. Je besser Sie also „vorarbeiten“, desto genauer wird nach Ihren Vorstellungen und Wünschen für Sie gesorgt werden können.

    Möchten Sie mehr über die Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie die Maßnahmen, die Sie treffen können, erfahren, lade ich Sie herzlich zu einem persönlichen Gespräch ein. Gerne können Sie auch an einem meiner Vorträge zu diesen Themen teilnehmen. Sie erhalten eine Übersicht über alle wichtigen Belange zu diesem Thema. Dazu gehören unter anderem die Gestaltungsmöglichkeiten, die Vor- und Nachteile, die Wirksamkeitsvoraussetzungen und welche Kombinationsmöglichkeiten bestehen.

    Um Ihnen den höchstmöglichen Informationsgehalt zu ermöglichen, sind meine Vorträge auf Sie zugeschnitten, sofern Sie mich für sich und ggf. Angehörige oder Kollegen und Mitarbeiter als Referentin buchen.

    So können Sie mich als Anwältin für die Erstellung von einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung in Hamburg beauftragen

    Melden Sie sich gerne in meiner Kanzlei unter der Telefonnummer 040 605399440, senden Sie uns eine E-Mail an info@dr-katja-schumann.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular – wir rufen Sie dann gerne zurück.


    Dr. Katja Schumann | Kaiser-Wilhelm-Straße 115 | 20355 | Hamburg | Tel. 040 605339440