Rechtsanwältin Dr. Katja Schumann
040 605339440
Mediation

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    Mediatorin in Hamburg

    Im beruflichen Bereich, bei einer Trennung  oder anstehenden Scheidung, allgemein im Familienrecht, bei Erbstreitigkeiten, zwischen Vermieter und Mieter oder zwischen  Staat und Bürger: Überall kann es zu Streitigkeiten kommen. Die Gründe hierfür sind so verschieden, wie es die Menschen sind. Die meisten Streitigkeiten können ohne großen Aufwand aus der Welt geschafft werden, doch manches eskaliert, bis es vor Gericht endet.
 Wenn Sie in einem solchen Konflikt stecken und sich außergerichtlich einigen möchten, kann ich nicht nur als Rechtsanwältin in Hamburg bei einer Auseinandersetzung, sondern auch als Mediatorin unterstützend für Sie tätig werden.

    Wenn Streitigkeiten nicht beigelegt werden können, gibt es zwei Möglichkeiten:
    Sie gehen vor Gericht, oder versuchen es mit einer Mediation.

    Was ist eine Mediation?

    Der Begriff „Mediation“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet übersetzt „Vermittlung“. Gemeint ist hiermit ein Verfahren auf freiwilliger und strukturierter Basis, welches dazu dient, einen Konflikt beizulegen. Anders, als vor Gericht ein „Gewinner“ und „Verlierer“ geschaffen wird, geht es in einer Mediation darum, eine zufriedenstellende Lösung für alle Beteiligten zu finden. Dabei schafft eine Mediatorin die Rahmenbedingungen für das Verfahren, sorgt für Struktur und eine optimale Kommunikation zwischen den Beteiligten sowie eine direkte und unmittelbare Kommunikation zwischen ihr und den Beteiligten. Beratend wird die Mediatorin nicht tätig, da sie nicht als Rechtsanwältin handelt und in einem solchen Verfahren keine Seite vertritt, sondern den Raum und die Ausgestaltung für die Klärung des Konflikts bietet.

    Als Rechtsanwältin kann die Mediatorin im Anschluss für einen der Beteiligten daher auch nicht mehr tätig werden, weil die Mediatorin neutral ist.

    Ablauf einer Mediation – die 5 Phasen

    Eine Mediation  läuft stets in 5 Phasen ab:

    • Auftragsklärung und Erläuterung des Ablaufs
    • Themensammlung von den Beteiligten / Parteien, aus deren jeweiliger Sicht, ggf. auch unabhängig vom eigentlich zu lösenden Problem.
    • Positionen und Interessen der Beteiligten / Parteien aufnehmen und Übereinstimmungen, zu lösende Punkte herausarbeiten.
    • Sammeln und Bewerten von Lösungsoptionen mit ggf. Zwischenvereinbarung.
    • Abschlussvereinbarung, durch die die Streitigkeiten beigelegt werden kann. Alle Beteiligten können ohne Gerichtsverfahren die Angelegenheit mit einer solchen Vereinbarung beenden.

    Vorteile einer Mediation

    Mit diesem Verfahren wird eine Gesprächsbereitschaft untereinander erreicht im Beisein und mit Unterstützung einer dritten neutralen Person, die eine Vereinbarung in juristische Form bringt. Gerade in Konflikten, die das Familienrecht, Erbrecht, Unterhalt oder die Arbeits- und Wirtschaftswelt betreffen, kann eine Mediation endlich die Hilfe sein, nach der alle gesucht haben und eine gerichtliche Auseinandersetzung, die meist lange andauert und sehr kostenintensiv ist, meiden möchten. Als Mediatorin nehme ich dabei eine völlig neutrale Rolle ein, denn das Vertrauensverhältnis aller Beteiligten ist wichtig, damit sich alle ernst genommen und verstanden fühlen und im besten Falle zu einer gemeinsamen Lösung gelangen.

    Bei Gerichtsverhandlungen ist die örtliche und sachliche Zuständigkeit festgelegt. Ein miteinander ins Gespräch kommen ist meist äußert schwierig, sofern ein Verfahren eingeleitet ist. Engagieren Sie einen Mediator/eine Mediatiorin, so können Sie nicht nur selbst jemanden wählen, sondern treffen sich an einem neutralen Ort, wie meiner Kanzlei. Gerade bei einer Trennung oder anstehenden Scheidung kann ein solcher neutraler Ort mit einer neutralen Person zielführend sein bei Meidung weiterer Gerichtsverfahren.

    Voraussetzung für eine Mediation

    Voraussetzung für eine Mediation ist, dass alle Beteiligten bereit sind, sich zusammen an einen Tisch zu setzen, dem anderen zuzuhören, sich dessen Ansichten anzuhören, darüber nachzudenken und insbesondere den Konflikt für alle lösen zu wollen. Die Medianten müssen also gesprächsbereit sein und einen Konfliktlösungswillen haben, um eine Mediation positiv durchführen zu können.

    Bei der Mediation kann auf Stundenbasis oder nach Streitgegenstand abgerechnet werden. Im Vorwege wird eine umfassende Vereinbarung nicht nur zu den Kosten, sondern insbesondere zu dem Aufbau und den Regeln geschlossen.

    Mediation bei Trennung oder Scheidung (Familienrecht) und bei Erbstreitigkeiten

    Die Ergebnisoffenheit, also auch ein Abweichen von eigenen Vorstellungen in einem gewissen Rahmen ist hierbei ebenso wichtig, wie die Freiwilligkeit der Teilnahme. Die Familienmediation wird in allen Bereichen eingesetzt, die mit Familie in Verbindung gebracht wird. Am häufigsten wird sie allerdings bei einer Trennung oder Scheidung benötigt. Sie kann aber auch dazu genutzt werden, sich wegen emotionaler Punkte auszutauschen und zu einer Basis zu gelangen, mit der beide umgehen können.

    Das Sorgerecht, Umgangsrecht und der Kindesunterhalt sind ebenfalls Themen mit Streitpotenzial, wenn Kinder mit im Spiel sind.

    Auch das Thema Versorgungsausgleich, also die Aufteilung von Rentenanwartschaften und die aus der Trennung entstehende Vermögensauseinandersetzung können wir mithilfe einer Mediation lösen.

    Bei Erbstreitigkeiten kann auch in „großer“ Runde häufig eine Vereinbarung getroffen werden. Dabei können die Streitigkeiten beigelegt werden und es kann viel Zeit und Geld gespart und jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen ggf. über mehrere Instanzen viel Zeit und Geld vermieden werden, bei denen das Erbe ggf. für die Dauer der Verfahren „eingefroren“ wird. Insbesondere können aber auch die aufgewühlten Emotionen beigelegt werden und im Anschluss wieder vernünftig miteinander umgegangen werden.

    Ziel einer Mediation

    Kommen Sie und Ihr/e Konfliktpartner/in an einen Tisch, so wird im Mediationsverfahren versucht, zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen, die sowohl Ihren, als auch den Interessen und Bedürfnissen Ihres Gegenübers entspricht. Mit Empathie, Neutralität und Fachwissen kann ich Ihnen helfen, Lösungen zu finden, die zuvor unerreichbar schienen.

    Wichtig für Sie ist dabei zu wissen, dass Mediatoren keine eigenen Entscheidungen bezüglich Ihres Konfliktes treffen. Vielmehr führen Mediatoren die Verhandlungen zwischen den Beteiligten und fassen das Ergebnis juristisch in der Form zusammen, dass Ihre Vereinbarung notariell beurkundet werden kann/sollte.

    Lassen Sie sich überzeugen, denn meine Erfahrung zeigt, dass diese Form der Konfliktlösung eine hohe Erfolgsquote bei guten und nachhaltigen Lösungen bietet, die das Ergebnis eigenständiger Entscheidungen der Beteiligten selbst sind.

    Ich bin für Sie als Rechtsanwältin, Mediatorin und in vielen weiteren Bereichen tätig. Sehr gerne können Sie einen Termin in meiner Kanzlei in Hamburg vereinbaren.

    So können Sie mich als Mediatorin in Hamburg beauftragen

    Wenn Sie mich als Mediatorin für Ihren Streitfall hinzuziehen möchten, bitte ich Sie, einen Termin in meiner Fachanwaltskanzlei zu vereinbaren. Rufen Sie dazu die Tel. 040 605339440 an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.
    Um Ihnen eine Auskunft zu Ihrer Situation geben zu können, ist eine Besprechung und Einsicht in diverse Unterlagen notwendig.


    Dr. Katja Schumann | Kaiser-Wilhelm-Straße 115 | 20355 | Hamburg | Tel. 040 605339440