Rechtsanwältin Dr. Katja Schumann
040 605339440

Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf:

    Ihr Name (Pflichtfeld)

    Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

    Ihre Telefonnummer

    Betreff

    Ihre Nachricht

    Spam-Schutz

    Anwältin für Patientenverfügung in Hamburg

    Für den Notfall abgesichert zu sein, ist vielen Menschen ein großes Bedürfnis. Besonders, wenn Familie, Partner oder Kinder vorhanden sind, möchten die meisten mit dem guten Gefühl leben, dass im Fall des Falles alles Notwendige geregelt ist und auch die Angehörigen schnell agieren können.

    Sollten Sie nicht mehr in der Lage sein, selber Entscheidungen zu treffen, können Sie durch Abschluss einer Patientenverfügung im Voraus festlegen, ob und wie die medizinische Behandlung und Pflege für Sie im Fall der Fälle aussehen soll.
    Häufig können Entscheidung plötzlich nicht mehr getroffen werden aufgrund einer schweren Erkrankung, wegen eines Unfalls oder der Folge von Demenz. In einem solchen Falle ist es Ihnen u. U. nicht mehr möglich ist, Antworten auf wichtige Fragen zu geben oder Wünsche zu äußern.

    Durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts wurde die Patientenverfügung am 1. September 2009 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert.

    Die Patientenverfügung, also Ihre vorweggenommene Willenserklärung, dient dazu, Ihren Angehörigen schwierige Entscheidungen abzunehmen und in Ihrem Sinne zu handeln bzw. handeln zu lassen.

    Bei Vorlage einer gültigen Patientenverfügung können voll und ganz in Ihrem Sinne Entscheidungen getroffen werden.
    Insbesondere geht es dabei um die Ablehnung (ober aber den ausdrücklichen Wunsch)  lebensverlängernder oder -erhaltender Maßnahmen. Genau hierbei kommt es oft zu Hilflosigkeit, weil Angehörige nicht wissen, was sie tun sollen und was Sie tatsächlich für sich gewünscht hätten.

    Der Zwiespalt zwischen den Möglichkeiten der modernen Medizin und deren lebenserhaltenen Maßnahmen sowie die Fragen nach der eigenen moralischen Vertretbarkeit und dem Wunsch des Patienten (also Ihnen) sind riesig.
    Für eine Patientenverfügung sollten Sie sich ausreichend Zeit nehmen. Beim Verfassen müssen zahlreiche rechtliche Maßgaben beachtet werden, damit sowohl in Ihrem Sinne gehandelt werden kann, aber auch möglichst keine rechtlichen Auseinandersetzungen entstehen können.

    Insbesondere die weiteren Behandlungsformen können hier gewünscht, oder auch in Gänze ausgeschlossen werden – soweit rechtlich zulässig. Natürlich ist jede Patientenverfügung vom Einzelfall abhängig. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass diese Verfügung umfassend und individuell angefertigt wird.

    Informationen erhalten Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch oder in meinen Vorträgen

    Im Internet gibt es zahlreiche Mustertexte für eine Patientenverfügung, die im Volksmund fälschlicherweise auch „Patiententestament“ genannt wird.  Diese Mustertexte sind in der Regel viel zu allgemein gehalten, um sie nutzen zu können und individuell anzuwenden.

    Damit nicht der Fall eintritt, dass Ihre Angehörigen trotz des Abschlusses einer Patientenverfügung letztlich doch noch eine gerichtliche Klärung herbeiführen lassen müssen, sollten Sie sich eingehend informieren.

    Es bedarf der Beleuchtung Ihres Einzelfalls, um Ihr Selbstbestimmungsrecht passgenau zu formulieren und schriftlich festzuhalten. Um sich so weit wie möglich absichern zu können, informieren wir Sie nach Absprache gerne im persönlichen Gespräch oder in einer auf Sie  und/oder Ihren Angehörigen oder Mitarbeitern zugeschnittenen Veranstaltung zum Thema Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorge- und Generalsvollmacht.

    Dabei wird auf die verschiedenen Aspekte eingegangen, die für eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht unabdingbar sind. Es wird erläutert, worin der Unterschied liegt und weshalb auch der Abschluss von einer Betreuungsverfügung und ggf. eine Generalvollmacht sinnvoll ist.


    Dr. Katja Schumann | Kaiser-Wilhelm-Straße 115 | 20355 | Hamburg | Tel. 040 605339440