Rechtsanwältin Dr. Katja Schumann
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Vorsorgevollmacht

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    Vorträge über Vorsorgevollmacht

    Immer mehr Personen gelangen im Alter und/oder durch Krankheit in Situationen, in denen sie ihre eigenen Dinge nicht mehr selber regeln können. Um eine Handlungsfähigkeit beibehalten zu können, sieht das Gesetz die Einrichtung einer Betreuung vor. Durch einen eingesetzten Betreuer wird die zu betreuende Person dann rechtlich vertreten, damit diese handlungsfähig bleiben kann. Auf die Auswahl des Betreuers hat man in der Regel keinen Einfluss, sofern nicht im Vorwege Verfügungen errichtet und Vollmachten erteilt wurden, solange man gesundheitlich noch in der Lage dazu war. Ein durch das Gericht eingesetzter Betreuer muss der betreuten Person auch nicht persönlich nahestehen.

    Für den Fall der Fälle sollte man daher vorbereitet sein, damit die eigenen Wünsche und Vorstellungen umgesetzt werden können und auch die Angehörigen abgesichert sind.

    Die Aufgaben der Bevollmächtigten sollten erleichtert werden. Es soll durch gute Vorarbeit / Vorsorge vermieden werden, dass sich die Angehörigen bzw. Bevollmächtigten zusätzlich neben den neuen Aufgaben noch mit zeitraubenden bürokratischen Dingen zu beschäftigen haben.

    Um dies zu vermeiden, sollte eine Vorsorgevollmacht errichtet werden und ggf. eine umfassende Patientenverfügung, damit sichergestellt ist, dass Sie im Fall der Fälle genau die Behandlung, Betreuung und Vertretung erfahren, die Sie sich gewünscht haben und die gewollt war. Eine Umsetzung sollte möglichst durch die von Ihnen eingesetzte Person Ihres Vertrauens erfolgen.

    Eine Vorsorgevollmacht muss aber, damit sie wirksam werden kann, bestimmten Anforderungen genügen.

    Sämtliche Eventualitäten sind zwar selten zu erfassen, jedoch sollte der wesentliche Inhalt bekannt und rechtlich umsetzbar sein, so dass Sie wirksam in persönlichen und gesundheitlichen Belangen vertreten und betreut werden können.

    Auch über die Einsetzung der Bevollmächtigten und der Betreuer sollte man sich im Klaren sein, um zu verhindern, dass die eingesetzten Personen die Vollmacht in unzulässiger Art gebrauchen.


    Dr. Katja Schumann | Kaiser-Wilhelm-Straße 115 | 20355 | Hamburg | Tel. 040 605339440