Gebühren/Honorar

Gebühren/Honorar

Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung und Vergütung der Leistungen auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Gebühren wird grundsätzlich nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert bestimmt.

Unter Bezugnahme auf das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist es möglich, mit der Rechtsanwaltskanzlei individuelle Honorarvereinbarungen abzuschließen. Dabei können unter anderem Pauschalvereinbarungen getroffen werden oder aber eine Abrechnung und Vergütung nach tatsächlichem Zeitaufwand vereinbart werden.

Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit einer Erstberatung. Für den Fall, dass Sie sich nach der Erstberatung für die weitere Vertretung in derselben Angelegenheit entscheiden, wird die Beratungsgebühr in voller Höhe auf die weiter entstehenden Gebühren angerechnet.

Eine Informationsbroschüre zum Thema anwaltliche Abrechnung finden Sie hier: www.brak.de

Übrigens: Zu unserem Service gehört es selbstverständlich, kostenlos Deckungsanfragen bei Ihrer Rechtsschutzversicherung zu stellen.


Dr. Katja Schumann | Kaiser-Wilhelm-Straße 115 | 20355 | Hamburg | Tel. 040 605339440