Rechtsanwältin für Erbrecht in Hamburg
Bei erbrechtlichen Fragen und -streitigkeiten helfen wir Ihnen gerne und beraten und/oder vertreten Sie kompetent. So auch bei Testamentsgestaltungen, Aufsetzen von Erbverträgen, Nachlassregelungen, Erbauseinandersetzungen, der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und in Bezug auf eine Unternehmensnachfolge. Selbiges gilt für Reglungen über Nießbrauch.
Vorsorgevollmachten, Generalvollmachten und Patientenverfügungen erstellen wir in Absprache mit Ihnen nach Ihren Vorstellungen und Wünschen, damit diese individuell auf Sie zugeschnitten, Sie für den Fall der Fälle abgesichert und Ihre Bevollmächtigten handlungsfähig sind. Das Bemühen von Behörden oder gar eine notwendige Einschaltung von Gerichten etc. soll im Vorwege vermieden werden.