Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung
Immer mehr Personen gelangen im Alter durch einen Unfall oder durch Krankheit in Situationen, in denen sie ihre persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.
Das Thema „würdevolles Altern“ gerät mehr und mehr in den Fokus, weswegen eine Vorsorge immer wichtiger wird und ernsthaft angegangen werden sollte – mitunter schon in jungen Jahren, denn Unfälle oder Erkrankungen sind keine Frage des Alters.
Um für einen solchen Fall vorzusorgen, kann eine Betreuungsverfügung erstellt werden. D. h., dass Sie bestimmen, wer im Fall der Fälle Ihre Belange für Sie regeln soll.
Sollten Sie selber nicht mehr handlungsfähig sein, sieht das Gesetz die Einrichtung einer Betreuung vor, das bedeutet, dass ein Betreuer für Sie eingesetzt wird, der die rechtliche Vertretung für Sie übernimmt. Dieses kann auch eine für Sie fremde Person sein, sofern Sie nicht vorgesorgt haben und ein Gericht schnell handeln muss. In der Regel haben Sie ohne eigene Vorsorge also keinen Einfluss darauf, wer als Betreuer für Sie eingesetzt werden wird.
Die einzige Möglichkeit, diese unangenehme Situation zu umgehen, ist das Aufsetzen einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, solange man gesundheitlich in der Lage dazu ist.
Mit den Verfügungen und Vollmachten erreichen Sie, dass ganz in Ihrem Sinne gehandelt werden kann. Den meisten Menschen sind dabei Angehörige, ob aus dem Kreis der Familie oder der Freunde, wesentlich lieber. Nicht immer geht es dabei um die Vernunft, sondern um das Herz – weswegen jemand, dem Sie vertrauen, besser in Ihrem Sinne handeln kann.
Eine Vorsorgevollmacht bedarf einer guten Vorarbeit. Nur so ist gewährleistet, dass Ihre Angehörigen bzw. Bevollmächtigten keine zusätzlichen zeitraubenden bürokratischen Dinge erledigen müssen, die sie neben ihren neuen Aufgaben belasten könnten.
Eine Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, einhergehend mit einer Patientenverfügung und ggf. einer Generalvollmacht, die den Bevollmächtigten in die Lage versetzt, alles für Sie zu regeln, sollten ebenfalls vor Eintreten des Ernstfalls verfasst werden, damit sichergestellt ist, dass Sie genau die Behandlung, Betreuung und Vertretung erfahren, die Sie sich wünschen und die gewollt ist.
Erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch oder in meinen Vorträgen, auf was es ankommt
Für die rechtliche Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht und ggf. einer Generalvollmacht müssen bestimmte Anforderungen beachtet werden. Das Hinzuziehen von einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ist daher ratsam. Sämtliche Eventualitäten sind zwar selten zu erfassen, jedoch sollte der wesentliche Inhalt bekannt und natürlich rechtlich umsetzbar sein. Dann ist eine wirksame Vertretung in Ihren persönlichen und gesundheitlichen Belangen gewährleistet.
Vordrucke aus dem Netz, wie es sie zuhauf gibt, reichen in der Regel nicht aus.
Auch über die genaue Einsetzung der Bevollmächtigten und der Betreuer sollte man sich im Klaren sein, um zu verhindern, dass die eingesetzten Personen die Vollmachten in unzulässiger Art gebrauchen.
Der Missbrauch der Vollmacht für die Vorsorge und Vertretung war auch immer ein wichtiges Thema für alle Beteiligten, wenn ich referiert habe.
Möchten Sie mehr über die Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie die Maßnahmen, die Sie treffen können, erfahren, lade ich Sie herzlich zu einem persönlichen Gespräch ein. Gerne können Sie auch an einem meiner Vorträge zu diesen Themen teilnehmen.
Sie erhalten eine Übersicht über alle wichtigen Belange zu diesem Thema. Dazu gehören unter anderem die Gestaltungsmöglichkeiten, die Vor- und Nachteile, die Wirksamkeitsvoraussetzungen und welche Kombinationsmöglichkeiten bestehen.
Um Ihnen den höchstmöglichen Informationsgehalt zu ermöglichen, sind meine Vorträge auf Sie zugeschnitten, sofern Sie mich für sich und ggf. Angehörige oder Mitarbeiter als Referentin buchen.
Termine für ein persönliches Gespräch oder für einen Vortrag, der auf Sie und beispielsweise auch für Ihre Belegschaft zugeschnitten ist, können Sie gerne mit meinem Büro abstimmen.
Rufen Sie dafür bitte in der Kanzlei unter der Nummer 040 605339440 an.