Rechtsanwältin Dr. Katja Schumann
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Medizinrecht

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    Anwältin für Medizinrecht in Hamburg

    Im Medizinrecht sind wir gerne für Sie tätig in folgenden Bereichen:

    Haftungsrecht, Haftpflichtverfahren

    In Arzthaftpflichtangelegenheiten stehen wir Ihnen beratend, aber auch bei der Führung von Prozessen und Abwehr oder Durchsetzung von Ansprüchen rechtlich zur Seite, um das beste Ergebnis nach Abwägung der Erfolgsaussichten erreichen zu können.

    Nicht jede Behandlung, die nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat, oder Nebenwirkungen zeigt (auch dauerhafte), fußt zwingend auf Behandlungsfehlern, die Ansprüche auslösen können. Wir beraten und informieren Sie daher umfassend über die Voraussetzungen bzw. Abwehr etwaiger Ansprüche, um ein gutes Ergebnis erzielen zu können bzw. einen unnötigen Prozess, der sehr langwierig und hoch emotional für Patient, Angehörige und Behandler sein kann, vermeiden zu können.

    Der konkrete Sachverhalt wird besprochen und festgehalten, um ein sog. Gedächtnisprotokoll zu erhalten, auf das später zurückgegriffen werden kann. Erst im Anschluss daran bzw. der späteren Einbeziehung der Behandlungsunterlagen (Durchsicht und Auswertung) kann eine umfassende Rechtberatung erfolgen. Außergerichtlich ist daher zunächst der Sachverhalt zu erfassen und aufzuklären, ehe eine rechtliche Bewertung und damit Beratung überhaupt erfolgen kann.

    Wir arbeiten zur rechtlichen Untermauerung mit diversen Fachärzten der unterschiedlichsten Fachrichtungen aus dem gesamten Bundesgebiet zusammen, um die medizinischen Handlungen und Hintergründe – und damit die Ansprüche – auf gutachterlichem Niveau nachweisen bzw. abwehren zu können. Ohne eine solche Zusammenarbeit wäre eine Vertretung im Arzthaftungsrecht unmöglich.

    Zur Klärung, ob ein Aufklärungs- oder Behandlungsfehler vorliegt, kann außergerichtlich – auch zur Vermeidung eines Prozesses – von beiden Parteien die Schlichtungsstelle eingeschaltet werden, die kostenlos Gutachten einholt. Auch bei diesen Verfahren begleiten wir Sie kompetent. Die Kosten für eine anwaltliche Vertretung sind von den Parteien dabei selber zu tragen. Es kann auch ein Gutachten über die Krankenkasse in Auftrag gegeben werden (MDK-Gutachten).

    Eine Verjährung tritt grundsätzlich innerhalb einer Frist von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Kenntnis von dem Schaden und der Person des Pflichtigen ein. Es ist daher immer ratsam und empfehlenswert, so schnell wie möglich einen Anwalt einzuschalten, um zum einen zu verhindern, dass wesentliche Punkte/Geschehnisse in Vergessenheit geraten, die rechtlich äußerst relevant sein könnten und zum anderen, um eine drohende Verjährung zu verhindert.

    Praxisübernahme, Ausscheiden, Nachfolgeregelung

    Auch in arbeitsrechtlicher Hinsicht beraten und vertreten wir Sie kompetent. Wir helfen Ihnen bei der Fertigung von Arbeitsverträgen, aber auch in Bezug auf Abmahnungen, und Kündigungen. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten arbeiten wir eng mit Fachanwaltskollegen aus dem Arbeitsrecht zusammen und bei Bedarf mit Steuerberatern, so dass Ihnen die bestmögliche rechtliche Betreuung zugute kommen kann.

    Arbeitsrecht (Anstellungsverträge, Abmahnungen, Kündigungen)

    ernahmeverträge und begleiten die Verhandlungen – bei Bedarf auch unter Einbeziehung von Steuerberatern. Selbiges gilt für Ausscheidens- und Nachfolgeregelungen.

    Vorträge zum Inhalt der rechtlich notwendigen Dokumentation

    Über den rechtlich notwendigen Inhalt von Dokumentationen, die immer relevanter in Arzthaftpflichtverfahren werden, halten wir regelmäßig Vorträge. Stimmen Sie gerne einen Termin mit uns für Ihre Praxis / Ihren Betrieb ab


    Dr. Katja Schumann | Kaiser-Wilhelm-Straße 115 | 20355 | Hamburg | Tel. 040 605339440